Finanzierung - Wohnimmobilien
19.07.2022
Neukredite in der privaten Immobilienfinanzierung
Ab 1. August 2022 gelten für aufgrund der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) neue Vorgaben.
Hier die wichtigsten Punkte:
• Maximale Beleihungsquote (Summe der gesamten Immobilienfremdfinanzierungen im Verhältnis zum Marktwert der besicherten Immobilien) von 90 Prozent,
• Schuldendienstquote (gemessen am Einkommen der Kreditnehmer:innen) von maximal 40 Prozent,
• maximale Laufzeit von 35 Jahren,
• Kreditinstituten wird ein Ausnahmekontingent von 20 Prozent zugestanden, Finanzierungen bis zu einer Grenze von 50.000 Euro sind ausgenommen.
Quelle - WKO Österreich